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Rechtsanwältin Althoff berät Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Fragen des
Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie vertritt ihre Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.
Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der
Betreuung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten, in der laufenden
arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen sowie in der Gestaltung von
Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
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