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Rechtsanwältin Dr. Jansen berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und
Kollektivarbeitsrechts. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Führung von Kündigungsschutzrechtsstreitigkeiten, in der
Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie in der Beratung hinsichtlich
betriebsverfassungsrechtlicher Fragen.
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