Rechtsanwältin Dr. Reiche ist seit April 2010 Mitglied des Arbeitsrechtsteams von Kliemt & Vollstädt in Frankfurt am
Main. Zuvor war sie in einer auf die wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen spezialisierten, mittelständischen
Kanzlei in Köln tätig, wo sie - neben der arbeitsrechtlichen Dauerberatung insbesondere im betriebsverfassungsrechtlichen
Bereich - vor allem Umstrukturierungs- und Transaktionsprojekte in deutscher wie in englischer Sprache begleitete. Während
ihrer Referendarzeit unterstützte sie in der Kanzlei Gleiss Lutz den Bereich Arbeitsrecht als freie Mitarbeiterin.
Ihre Dissertation befasst sich mit den diversen prozessualen Problemen, die im Falle eines Betriebsübergangs nach
§ 613a BGB bzw. nach der EU-Richtlinie 77/187/EWG, 2001/23/EG auf das Arbeitsverhältnis einwirken.
Rechtsanwältin Dr. Reiche berät Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts
und vertritt sie gerichtlich wie außergerichtlich. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die arbeitsrechtliche Beratung im
Tagesgeschäft, die Betreuung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten sowie die arbeitsrechtliche Begleitung von
Umstrukturierungs- und Transaktionsprojekten. Zudem befasst sie sich eingehend mit der Gestaltung von
Arbeits- und Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen sowie mit Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.