Rechtsanwalt und Notar / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Wörle ist Partner im Berliner Büro von Kliemt & Vollstädt. Er wechselte zum 1. März 2005 von Clifford Chance zu Kliemt & Vollstädt. Bei Clifford Chance war er seit 1991 (damals noch Pünder Volhard Weber & Axster) im Fachbereich Arbeitsrecht tätig. Von 1993 bis 2005 leitete er im Berliner Büro das arbeitsrechtliche Dezernat. 1997 wurde er zum Notar ernannt. Vor seiner Anwaltstätigkeit war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstühlen der renommierten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Experten Prof. Dr. Johannes Denck und Prof. Dr. Manfred Löwisch, Freiburg im Breisgau, tätig.
Rechtsanwalt Wörle betreut Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Begleitung von Unternehmenstransaktionen und von Umstrukturierungen. Rechtsanwalt Wörle berät Arbeitgeber bei Sozialplanverhandlungen sowie bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Besondere Expertise besitzt er auch in der prozessualen Begleitung von Organhaftungsfragen sowie der Begründung und Beendigung der Anstellungsverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern.
Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht.