Betriebliche Altersversorgung, Altersteilzeit, Vorruhestand
Wir beraten spezialisiert zu arbeits-, sozialversicherungs- und sozialrechtlichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der der Gestaltung von Altersteilzeit- und Vorruhestandsmodellen.
Gleich ob bei Transaktionen, Due Diligence-Prozessen oder in der Restrukturierung: Ausgewogene und nachhaltige Regelungen zur innerbetrieblichen Demographie und finanzierbare Versorgungssysteme sind heute eine Überlebensbedingung langfristig denkender Unternehmen und gerade in Zeiten steigenden Fachkräftemangels ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Fragen Sie uns! Wir analysieren Ihre Versorgungssysteme, identifizieren Risiken und machen klare Vorschläge für eine zukunftsfeste Neugestaltung. Ob eine bilanziell motivierte Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten, die „Privatisierung“ der Altersversorgung im Rahmen von Ausgliederungen (z.B. ZVK-Problematik), die Gestaltung von Contractual Trust Agreements (CTAs), die Abwehr von Anpassungsforderungen – wir benchmarken Ihre Ansätze gerne mit unserer langjährigen Beratungs- und Prozesserfahren. Wo unvermeidbar scheuen wir auch nicht vor („Muster“)-Gerichtsverfahren zurück, die wir erfolgreich bis in die höchsten Instanzen vertreten haben.
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