Dr. Jan Heuer
Rechts­an­walt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel

KLIEMT.Arbeitsrecht
Spedition­straße 21
40221 Düsseldorf
T +49 (0) 211 88288-0
F +49 (0) 211 88288-200
E jan.heuer@kliemt.de
Jan Heuer berät deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt bilden die Begleitung von Reorganisationen und Restrukturierungen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Expertise hat er außerdem im Datenschutzrecht (z. B. DS-GVO-Checks, Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen) und im Bereich arbeitsrechtlicher Compliance (z. B. interne Untersuchungen bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, Vermeidung von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Einhaltung Betriebsverfassungsrecht). Jan Heuer ist bei KLIEMT.Arbeitsrecht verantwortlich in den Fokusgruppen "Whistleblowing und interne Untersuchungen" sowie "Digitalisierung in Unternehmen".

Kurzvita


  • Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2016
  • Zuvor mehrere Jahre promotionsbegleitende Tätigkeiten in den internationalen Wirtschaftskanzleien Hengeler Mueller und Noerr LLP
  • Promotion an der Universität Düsseldorf, ausgezeichnet mit dem Förderpreis für hervorragende Promotionen
  • Ausbildung an Universitäten in Freiburg, Münster und England

Sprachen


  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Französisch

Veröffentlichungen


  • Interne Meldestelle im (internationalen) Konzern
    ZAU 3/2024, S. 14
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!
    Kanzleimonitor 2023/2024, S. 62
  • Whistleblowing: Change of company culture ahead
    Legal Industry Reviews Germany - 3rd edition, S. 56
  • Whistleblowing: Umgang mit Vorwürfen gegen die Geschäftsführung
    EUROFORUM E-Book „GmbH-Geschäftsführung 2022“, S. 110
  • Gehören Regelungen zur Löschung von Daten in Betriebsvereinbarungen?
    ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen, Heft 4/2022, S. 262
  • Datenschutzrechtliche Spielregeln mit dem Betriebsrat vereinbaren
    ZAU 2022, S. 512
  • Der neue § 79 a BetrVG in der Praxis: Müssen Betriebsräte ein Datenschutzkonzept haben?
    ArbRAktuell 2022, S. 445
  • Gesetzentwurf zu Whistleblowing läutet Kulturwandel ein
    Human Resources Manager, Heft 3/2022, S. 84
  • Datenverwertung trotz Verstoßes gegen Betriebsvereinbarung
    Der Betrieb 2022, S. 2093
  • Datenschutzrechtliche Spielregeln mit dem Betriebsrat vereinbaren
    ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen, Heft 8/2022, S. 512
  • ESG Cooperation Agreements: Nachhaltigkeit mitbestimmungsrechtlich umsetzen
    Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht, Heft 5/2022, S. 18
  • Whistleblowing: Anreize zur Nutzung interner Meldesysteme
    ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen, Heft 10/2022, S. 663
  • Nachschieben von Kündigungsgründen bis hin zum „völligen Auswechseln“
    DER BETRIEB 2021
  • Mitarbeiterdatenschutz – Was Geschäftsführer im Blick haben müssen
    EUROFORUM E-Book für die „GmbH-Geschäftsführung 2021“, S. 130
  • Eine Arbeitsrechtskanzlei entwickelt digitale Produkte – Ohne Programmierer
    Berliner Anwaltsblatt, Ausgabe 9/2021, S. 335
  • Wie erklärt der Arbeitgeber das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen in der Einigungsstelle?
    NZA - Arbeitsrecht Jahr 2020 Seite 1521
  • Dem Arbeitgeber sind die Hände gebunden
    Online-Ausgabe Personalwirtschaft vom 15.5.2018
  • Die Rolle des Geschäfts­füh­rers bei einer Com­p­li­ance-Untersuchung
    EUROFORUM E-Book für Geschäfts­füh­rer 2017, S. 21
  • Arbeitsrecht und Strafrecht Hand in Hand
    Personalwirtschaft – Magazin für Human Resources, Sonderheft 10/2016, S. 28 (gemeinsam mit Rieks)
  • Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRC: Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
    München 2014
  • Keine Einheit des Verhinderungsfalls beim Zusammentreffen von Erkrankungen und Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
    GWR 2014, S. 489 (gemeinsam mit Dr. Mückl)


ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Referenzen und Auszeichnungen


  • „One to watch“ – Anwälte der Zukunft im Arbeitsrecht (Handelsblatt, 2022)
  • Ausgezeichnet als „Rising Star“ im Bereich „Labour And Employment“ (Expert Guides / IFLR1000, 2022)