Restrukturierung, Transformation


Restrukturierung und Transformation sind Kernbereiche unserer Arbeitsrechtspraxis. Mit unserer Unterstützung laufen auch komplexe arbeitsrechtliche Change-Prozesse zeitlich wie finanziell nach Plan. Dabei begleiten wir das gesamte Projekt – von der Planungs-, über die Informations- und Verhandlungs- bis hin zur Umsetzungsphase.

Alle Formen der Umstrukturierung, auch komplexe Umwandlungen oder Post-Merger-Situationen, unterstützen wir mit unserem in zahlreichen Restrukturierungsprojekten über Jahrzehnte erworbenen Know-how im Tarif-, Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht. Dabei gestalten wir die Transformationsprozesse mit unserer breiten Erfahrung des Rollenverhaltens der Stakeholder.

Die Anpassungen von Unternehmens- und Betriebsstrukturen sowie die Änderung von Tarifstrukturen und Arbeitsbedingungen gehören ebenso zu unserer Toolbox wie praxiserprobte Ansprache- und Freiwilligenprogramme. Das gilt auch für Re-Qualifizierungsmaßnahmen und die Harmonisierung der betrieblichen Altersversorgung.

Wir führen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Einigungsstellenverfahren und verhandeln Tarifsozialpläne. Im Vorfeld erarbeiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Verhandlungsstrategie einschließlich etwaiger Plan B-Szenarien.

Unsere Mandanten schätzen unsere Umsetzungsstärke. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung Ihres Projektes mit einem eigenen Change-Office. Ganz nach Ihrer Wahl und den Erfordernissen des Projektes unterstützt dieses Change Office z.B. bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen, der Vorbereitung von Betriebsratsanhörungen, der Durchführung behördlicher Beteiligungsverfahren, der Führung von Mitarbeitergesprächen, der Erarbeitung von Zeugnissen sowie im Zusammenhang mit etwa notwendigen Massenentlassungsanzeigen (einschließlich der Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung der Massenentlassungsanzeige und dem hierfür notwendigen Monitoring). Wir verfügen über eine hohe personelle Schlagkraft, die kurzfristig aktiviert werden kann. Daher stehen wir jederzeit bereit, um Sie – z.B. bei internen Kapazitätsengpässen – zu unterstützen und ggf. auch Verhandlungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im von Ihnen vorgegebenen Rahmen für Sie zu führen.

Unser praxiserprobtes Netzwerk umfasst langjährige und gefestigte Kontakte zu Qualifizierungs- und Transfergesellschaften, Mediatoren und Einigungsstellenvorsitzenden, Weiterbildungs- und Outplacementanbietern sowie erfahrenen HR-Interimmanagern.

Ihre Ansprechpartner

Düsseldorf
Prof. Dr. Michael Kliemt
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 (0) 211 88288-115
E michael.kliemt@kliemt.de
Dr. Markus Bohnau
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 (0) 211 88288-145
E markus.bohnau@kliemt.de
Frankfurt am Main
Prof. Dr. Barbara Reinhard
Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
T +49 (0) 69 710410-240
E barbara.reinhard@kliemt.de
München
Dr. Burkard Göpfert, LL.M.
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 (0) 89 2123103-315
E burkard.goepfert@kliemt.de
Berlin
Dr. Kara Preedy, LL.M., lic.dr.
Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
T +49 (0) 30 887154-0
E kara.preedy@kliemt.de